Folge 5: Einfach einem Unschuldigen einen Mord in die Schuhe schieben und selbst davonkommen?
Davon haben schon so einige Täter geträumt, doch geht das wirklich?
Im Gespräch mit einem katholischen Priester geht es unter anderem um einen grausamen Raubmord, bei dem der Täter in eine nahegelegene Kirche flieht und dem Priester nicht nur seine Tat beichtet, sondern Tatwaffe, Kleidung und Teile der Beute zurücklässt.
Die unweigerliche Folge: der Priester wird des Mordes verdächtigt und später sogar verurteilt.
Er selbst ist jedoch an sein Beichtgeheimnis gebunden und muss über die wahren Umstände schweigen…

Der Audio-Podcast jetzt erhältlich

Folge 5: Der falsche Täter

Strafverteidiger Dr. Alexander Stevens bespricht im Gespräch mit dem katholischen Priester Dr. Florian Kolfhaus Fälle, bei denen bestimmte Berufsgruppen zum Schweigen verpflichtet sind.

Dabei geht es unter anderem um einen spektakulären Raubmord aus Australien, bei dem der Täter in eine nahegelegene Kirche flieht, um seine Tat zu beichten. Allerdings überlässt er dem Priester auch seine Tatkleidung, das Tatmesser und Teile der Beute ehe er flieht.

Mantrailer Hunde verfolgen die Spur des Mörders bis hin zur Kirche, wo die Tatwaffe und Tatbeute gefunden werden. Sofort wird der Priester des Mordes verdächtigt, doch der muss aufgrund es Beichtgeheimnisses schwiegen…

Auch Dr. Stevens erzählt von einem eigenen Fall aus seiner Kanzlei, bei dem ihm der Täter – nachdem er freigesprochen wurde – die Tat gesteht.

Wie man mit solchen Fällen als sog. Berufsgeheimnisträger umgeht und welche Möglichkeiten man hat, dennoch solche Täter zu überführen, darüber sprechen Alexander Stevens und Florian Kolfhaus in der letzten Folge „Der perfekte Mord“.

Dr. Alexander Stevens

Dr. Alexander Stevens ist Strafverteidiger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind die strafrechtliche Beratung und Verteidigung in Strafverfahren mit Schwerpunkt Gewalt- und Sexualdelikte.

Als erfahrener Prozessanwalt vertritt Dr. Stevens, sowohl Beschuldigte als auch Geschädigte im Ermittlungsverfahren und vor Gericht bis hin zum Bundesgerichtshof.